Jugendlicher nach Obdachlosen-Mord zu Höchststrafe verurteilt

Das Landgericht Darmstadt hat am Freitag einen Jugendlichen wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt, der im vergangenen November im Alter von 15 Jahren einen Obdachlosen ausgeraubt und dann getötet hatte. Das Gericht ging dabei über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und verhängte die im Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe. Der zur Tatzeit 18-jährige Bruder des Haupttäters wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Die beiden Jungen hatten den Obdachlosen nachts auf dem zentralen Luisenplatz in Darmstadt zunächst beraubt und dabei geschlagen. Einige Zeit später kehrte der 15-Jährige zu dem wehrlosen Mann zurück und traktierte ihn minutenlang mit Schlägen und Tritten so brutal, dass dieser einen Tag später seinen schweren Verletzungen erlag. Die Tat war von einer Videokamera aufgezeichnet worden.

In dem Verfahren hatte der Verteidiger des Hauptangeklagten auf Totschlag und eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren plädiert, da seinem Mandanten niedere Beweggründe nicht nachzuweisen seien. Der Jugendliche leide unter einer Persönlichkeitsstörung.

Wie der Hessische Rundfunk berichtete, zeigte sich der Vorsitzende Richter Marc Euler bei der Bekanntgabe des Urteils schockiert von der „unfassbaren Gewalt“, mit der der Jugendliche vorgegangen sei. Auch Monate nach dem Geschehen zeige er keine Reue. Es sei das erste Mal, dass er die rechtlich zulässige Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht verhänge.

Das Diakonische Werk Darmstadt-Dieburg hatte nach der Tat eine Spendenaktion für eine würdevolle Bestattung des Obdachlosen mit Grabstein gesammelt. Mehr als 500 Menschen gaben nach Angaben der Diakonie dafür Geld. Ansonsten bezahlt die Kommune für verstorbene Obdachlose eine Sozialbestattung, bei der das Grab anonym bleibt.