Die Zahl der bei den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Fälle einer möglichen Gefährdung von Kindern in der Familie ist in den vergangenen fünf Jahren um fast ein Viertel gestiegen. So registrierten die Ämter 2024 in 17.230 Fällen eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls, wie das Statistische Landesamt (IT.NRW) am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Die Zahl war damit um fast 25 Prozent höher als im Jahr 2019 (13.812 Fälle).
Im Jahr 2024 hatte es den Angaben zufolge einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle einer akuten Kindeswohlgefährdung gegeben. Die Jugendämter nahmen 10.970 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor, das waren knapp 55 Prozent mehr als 2019. Die Zahl der Fälle mit einer latenten Kindeswohlgefährdung war 2024 dagegen um knapp sieben Prozent niedriger als vor fünf Jahren. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich eine aktuelle Gefährdung nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in 9.049 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung der Kinder fest. Zudem gab es in 5.742 Fällen Anzeichen für eine körperliche und in 6.351 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung. Bei 1.272 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Dabei sei zu beachten, dass pro Fall mehrere Anzeichen einer Gefährdung vorliegen könnten, hieß es.
Insgesamt nahmen die Jugendämter der Kommunen im Jahr 2024 im Rahmen ihres Schutzauftrags in 67.999 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor. Im Vergleich zu 2019 war dies ein Anstieg um mehr als ein Drittel (36,8 Prozent). Damals hatte es insgesamt 49.707 Gefährdungseinschätzungen gegeben.
Die Fälle, bei denen die Jugendämter 2024 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung feststellten, machten rund 25 Prozent aller Einschätzungen aus. Bei weiteren knapp 34 Prozent der Verfahren wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Mit einem Anteil von 41 Prozent wurden in den meisten Fällen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.
Das Landesamt verwies darauf, dass aufgrund technischer Probleme im Berichtsjahr 2023 die Meldungen einiger Kommunen nicht oder nicht vollständig erfolgt sind. Ein Vorjahresvergleich mit dem Berichtsjahr 2024 sei deshalb auf Landesebene nur eingeschränkt möglich, hieß es.