Judenhass an Hochschulen: Exmatrikulation in Niedersachsen möglich

Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) hat die Hochschulen in Niedersachsen aufgefordert, antisemitische oder rassistische Vorfälle nach bestehendem Recht zu ahnden. Sie hätten die Pflicht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn sich Studierende oder weitere Hochschulangehörige gegen die freiheitliche Kultur und ihre Werte richteten, sagte Mohrs am Montag während der Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kultur. Dazu könne unter bestimmten Bedingungen auch eine Exmatrikulation gehören. „Bei Bedarf“ werde er den Hochschulen auch gesetzliche Verschärfungen vorschlagen.

Der Minister reagierte damit auf den Angriff eines propalästinensischen Studenten auf einen jüdischen Kommilitonen an der Freien Universität Berlin am 2. Februar. Nach dem Vorfall war eine Diskussion darüber entbrannt, ob der mutmaßliche Täter exmatrikuliert werden sollte. Die Universität argumentierte, das Berliner Hochschulgesetz verhindere eine Exmatrikulation von Studierenden. Möglich sei allenfalls ein mehrmonatiges Hausverbot. Am Freitag hatte sie dieses für zunächst drei Monate ausgesprochen.

Mohrs betonte laut Redemanuskript, das niedersächsische Hochschulgesetz erlaube eine Exmatrikulation nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehöre unter anderem, dass der Täter für seine Tat strafrechtlich verurteilt worden sein müsse. Dies sei schon deshalb nötig, um der Unschuldsvermutung gerecht zu werden. Bis es zu einer möglichen Verurteilung komme, sei die Hochschule nicht wehrlos, sondern könne ein befristetes Hausverbot aussprechen.

Eine weitere Bedingung sei, dass der Studienbetrieb durch die Straftat gefährdet oder gestört sein müsse, sagte der SPD-Politiker. Wenn die Tat einen rassistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Hintergrund habe, sei dies offensichtlich gegeben. „Gerade in dem pluralistischen, auf internationalen Austausch gerichteten Betrieb und in der auf gegenseitige Achtung und Wertschätzung ausgerichteten Hochschule kann für Studierende, die diese Werte mit Füßen treten, kein Platz sein“, betonte Mohrs. Das müsse für Hochschulen allerorten gelten.

Am 2. Februar war ein 30-jähriger Student in Berlin-Mitte von einem 23-jährigen Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt worden. Gegen den Tatverdächtigen, der zuvor bereits an einer Hörsaal-Besetzung propalästinensischer Aktivisten beteiligt gewesen sein soll, ermittelt der Staatsschutz der Polizei.