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Journalistenverband kritisiert Herkunftsnennung in Polizeimeldungen

In der vergangenen Woche hat das bayerische Innenministerium entschieden, dass Polizeimeldungen in Zukunft die Nationalitäten von Tätern und Opfern nennen sollen. Daran gibt es scharfe Kritik – zum Beispiel vom DJV.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellt sich gegen die Pläne der bayerischen Polizei, künftig standardmäßig die Nationalität von Verdächtigen und Opfern in Polizeimeldungen zu nennen. Der DJV rief am Dienstag Redaktionen dazu auf, sich weiterhin nach den Vorgaben des Pressekodex zu richten. Danach darf die Zugehörigkeit eines Verdächtigen zu einer ethnischen, religiösen oder anderen Minderheit nur erwähnt werden, wenn dies nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung von Fehlverhalten führt.

In der Regel soll die Zugehörigkeit demnach nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Das bayerische Innenministerium hatte Polizeidienststellen im ganzen Bundesland in der vergangenen Woche angewiesen, die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern aktiv zu nennen. “Was auch immer Bayerns Innenminister damit bezweckt, entbindet uns Journalistinnen und Journalisten nicht vom Pressekodex als medienethischem Kompass”, so der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Es sei befremdlich, dass die Herkunftsnennung vor dem Hintergrund rassistischer Übergriffe überhaupt auf die politische Agenda komme, so Beuster weiter.

Auch der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes, Harald Stocker, kritisierte die neue Anweisung an die Polizei: “Wir bedauern, dass die Pressestellen der Bayerischen Polizei nun per Anordnung gezwungen sind, im Widerspruch zum Pressekodex zu handeln.” Der Deutsche Presserat hatte sich in der vergangenen Woche ebenfalls gegen die neue Praxis gewandt und betont, dass der Pressekodex unverändert gelte und Redaktionen in der Pflicht seien, diesen weiterhin einzuhalten.

DJV-Chef Beuster wies darauf hin, dass Polizeiberichte lediglich Hilfsmittel der journalistischen Recherche seien. In vielen Redaktionen werden Polizeimeldungen aber bereits mithilfe von KI-Chatbots aufbereitet und publiziert.

Auch in den Bundesländern NRW, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommrn und Schleswig-Holstein gibt Anweisungen an die Polizei, bei Straftaten die Nationalität der mutmaßlichen Täter zu nennen.