Journalistenverband fordert Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert den Bundestag zu einer Reform des Strafrechtsparagrafen auf, der die Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten unter Strafe stellt. „Der Paragraf 353 schränkt die Pressefreiheit ein“, kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster am Mittwoch in Berlin: „Es muss Journalistinnen und Journalisten erlaubt sein, in ihrer Berichterstattung über wichtige Verfahren Gerichtsdokumente zu veröffentlichen, solange sie die Privatsphäre Betroffener respektieren.“

Die Öffentlichkeit habe ein Recht, zu erfahren, was in der Anklageschrift stehe. Klar sei dabei, dass durch journalistische Berichterstattung der Verlauf eines Gerichtsverfahrens nicht beeinträchtigt werden dürfe.

Hintergrund ist die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Chefredakteur des Internetportals „FragdenStaat“, Arne Semsrott. Semsrott soll bewusst drei Beschlüsse aus einem Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten veröffentlicht haben, obwohl ihm bewusst war, dass das gesetzeswidrig ist. Er gehe davon aus, dass die Strafvorschrift gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Deshalb wird Semsrott laut Staatsanwaltschaft nicht im Hinblick auf eine etwaige Strafe angeklagt, sondern um rechtliche Fragen von Pressefreiheit zu klären.

Der DJV-Vorsitzende Beuster sieht den Gesetzgeber am Zug: „Wenn im vorliegenden Fall die Klage abgewiesen wird, wäre das ein Erfolg für ,Frag den Staat‘, aber nicht ausreichend für alle Journalisten. Deshalb muss der Bundestag aktiv werden.“