Islamisches Zentrum wehrt sich weiter gegen Extremismus-Verdacht

Der irannahe Verein Islamisches Zentrum Hamburg steht seit langem unter Extremismus-Verdacht. Laut Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr zu Recht. Nun hat die muslimische Organisation ein Berufungsverfahren beantragt.

Der von Iranern gegründete Verein Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) wehrt sich weiter gegen seine Einstufung als islamistische Organisation durch den Hamburger Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte diese Einstufung in einem Urteil für rechtmäßig erklärt. Jetzt hat der Verein einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil gestellt, wie IZH-Anwalt Sven Krüger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Nach Auffassung des Vereins gibt es keine ausreichende Tatsachengrundlage für die Bewertung des Verfassungsschutzes, wie es hieß. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob es die Berufung zulässt.

Das Urteil war bereits im Juni vergangenen Jahres verkündet worden; allerdings wurde es dem IZH-Verein erst im März dieses Jahres zugestellt. Er hatte gegen seine Einstufung als islamistische Organisation im Hamburger Verfassungsschutzbericht für 2019 geklagt. Zudem wollte er acht Einzelaussagen in dem Bericht, in denen es auch um die Nähe des Vereins zum iranischen Regime geht, verbieten lassen. Das Gericht untersagte lediglich die Verbreitung von vier dieser Aussagen. So darf der Verfassungsschutz etwa nicht mehr behaupten, dass der Verein über bestimmte andere Organisationen mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee sorge.

Das Verwaltungsgericht halte die Einstufung des Vereins als islamistische Organisation für zulässig, obwohl mit den erlassenen Verboten ein wesentlicher Teil der Begründung weggefallen sei, so Krüger. “An anderen Stellen lässt das Gericht bloße Meinungen oder Verdachte ausreichen.”

Der fast 60-seitige Berufungsantrag sei am 24. April eingegangen, bestätigte ein Sprecher der Hamburger Verwaltungsgerichte auf KNA-Anfrage. Wie lange die Prüfung dauert, sei nicht abzusehen. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Berufung zulassen, würde der Fall dort neu verhandelt. Sollte es die Berufung ablehnen, würde das Urteil rechtskräftig. Gründe für eine Zulassung könnten etwa ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils oder Verfahrensmängel sein.

Der IZH-Verein ist Betreiber der Imam Ali Moschee an der Hamburger Außenalster, der sogenannten Blauen Moschee. Er wurde 1953 von iranischen Auswanderern gegründet. Inzwischen ist er Anlaufstelle für schiitische Muslime verschiedener Nationen. Der Verein wird seit mehr als 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Geheimdienst hält ihn für einen der wichtigsten Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in ganz Europa – was der Verein selbst zurückweist.

Politiker verschiedener Parteien fordern immer wieder, die Gruppierung zu verbieten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft seit fast anderthalb Jahren ein solches Verbot. Im November vergangenen Jahres durchsuchten Ermittler bundesweit mehrere Gebäude des IZH und ihm mutmaßlich verbundener Organisationen, um Beweise zu sammeln.