In Deutschland ist die Zahl der Anträge auf Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen gestiegen. Für das Jahr 2024 zeige die amtliche Anerkennungsstatistik, dass mit rund 7.300 Anträgen ukrainischer Berufsqualifikationen ein neuer Höchstwert erreicht wurde, teilte das Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) am Montag in Bonn mit. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Antragszahl mehr als verdoppelt, im Vergleich zu 2022 verfünffacht. Auch die Zeugnisbewertungen ukrainischer Hochschulabschlüsse seien seit 2022 deutlich gestiegen und hätten mit 45.100 Anträgen im Jahr 2024 einen Höchststand erreicht.
Hauptsächlich bezogen sich die Anträge auf reglementierte Berufe – insbesondere auf Ingenieurinnen und Ingenieure, Pflegefachpersonen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Ärztinnen und Ärzte, wie das Bibb erläuterte. Dies seien Berufe, die gesetzlich besonders geschützt seien und bei denen die Erlaubnis zur Ausübung grundsätzlich an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen und meist weiterer Voraussetzungen gebunden sei, hieß es. Zudem müsse für den ausländischen Abschluss eine volle Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf vorliegen.
Die Ergebnisse der Anerkennungsverfahren zeigten eine hohe Anerkennungsfähigkeit ukrainischer Berufsqualifikationen, erläuterte das Bibb. Je 40 Prozent der Verfahren zu reglementierten und nicht reglementierten Berufen, zu denen beispielsweise die Ausbildungsberufe des dualen Systems gehören, endeten mit einer vollen Gleichwertigkeit. Weitere 55 Prozent der Verfahren zu nicht reglementierten Berufen hatten eine teilweise Gleichwertigkeit zum Ergebnis. Bei etwa 55 Prozent der Verfahren zu reglementierten Berufen war das Ergebnis die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme, etwa in Form einer Nachqualifizierung.
Im Zusammenhang mit der Befristung des vorübergehenden Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge derzeit bis zum 4. März 2026 gewinnen Wechsel in andere Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit an Relevanz, wie das Bundesinstitut erläuterte. Für diejenigen, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit anstreben, sei in der Regel die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erforderlich.