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Innenministerium MV: 5.400 Flüchtlinge nutzen Bezahlkarte bereits

In Mecklenburg-Vorpommern werden inzwischen rund 5.400 Bezahlkarten für Flüchtlinge genutzt. Das teilte das Schweriner Innenministerium am Mittwoch mit. Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werde landesweit konsequent umgesetzt, hieß es. Ziel sei es, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig einheitlich, digital und transparent bereitzustellen.

„Nachdem wir im März dieses Jahres alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner unserer Erstaufnahmeeinrichtung mit der Bezahlkarte ausstatten konnten, wird sie nun schrittweise auch in den Kommunen eingeführt. Inzwischen ist sie in allen Landkreisen und beiden kreisfreien Städten im Einsatz“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) laut Mitteilung des Ministeriums.

Die Bezahlkarte ersetzt den Angaben zufolge weitgehend die bisherige Barauszahlung und ermöglicht bargeldloses Bezahlen im Alltag. Überweisungen und Geldtransfers ins Ausland seien nicht möglich, hieß es. Dies stelle sicher, dass die Leistungen ausschließlich für den persönlichen Bedarf in Deutschland verwendet werden.

Dies sei auch „ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, sagte der Minister. „Wir schaffen mehr Transparenz, vereinfachen Verwaltungsabläufe und gewährleisten gleichzeitig, dass notwendige Leistungen zuverlässig zur Verfügung stehen.“

„Mittlerweile erhalten Asylbegehrende bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eine Bezahlkarte, die nach Ankunft der Asylbegehrenden in den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterverwendet werden kann – das war auch unser erklärtes Ziel. Die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bedeutet auch eine spürbare Entlastung für unsere Verwaltungen“, sagte Pegel.

Die Bundesländer hatten sich im Herbst 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Sozialleistungen sollen damit nicht mehr in bar, sondern in Form einer Geldkarte zur Verfügung gestellt werden. Mit der Karte soll die Auszahlung von Bargeld begrenzt und Überweisungen ins Ausland sollen damit verhindert werden.