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Innenministerium dementiert geheime Abkommen mit Schläfern

Das baden-württembergische Innenministerium hat Berichte über angebliche Stillhalteabkommen mit ausländischen Schläfern entschieden zurückgewiesen. Es gebe keinerlei solche Vereinbarungen, schreibt das Ministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Behauptungen, wonach Sicherheitsbehörden Straftaten von Extremisten duldeten, entbehrten jeder Grundlage, betont Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Anlass der Anfrage war ein Medienbericht, der behauptete, Behörden würden bei Anhängern von Terrororganisationen wie Hamas oder Hisbollah Straftaten wie Schutzgelderpressung tolerieren, solange diese keine Anschläge planten. Das Ministerium stellte klar, dass derartige Absprachen gegen geltendes Recht verstießen und das Vertrauen in den Staat untergrüben. Die Sicherheitsbehörden hätten keinerlei Erkenntnisse über die Existenz solcher Abkommen.

Gleichzeitig schätzt die Landesregierung die Bedrohungslage als ernst ein. Die Gefahr, dass operative Zellen der Hamas oder Hisbollah Anschläge gegen jüdische oder israelische Ziele in Baden-Württemberg vorbereiten, sei insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 „abstrakt hoch“.

Informationen darüber, ob und wie viele ausländische Schläfer sich im Land aufhalten, gibt die Regierung nicht preis. Sie beruft sich auf die erforderliche Geheimhaltung. Eine Veröffentlichung solcher Details würde die Arbeitsweise und den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz offenlegen und so dessen Arbeit gefährden. Das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags werde jedoch regelmäßig unterrichtet.

Um die Einreise und den Aufenthalt von Gefährdern zu verhindern, setzen die Behörden auf eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehören die Sicherheitsüberprüfung von Ausländern, ein enger Austausch zwischen Polizei, Verfassungsschutz und Ausländerbehörden sowie die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. Seit Anfang 2025 bündelt das neue Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum beim Landeskriminalamt die Expertise der verschiedenen Stellen. Ist eine Abschiebung rechtlich nicht möglich, können Maßnahmen wie Meldeauflagen oder eine elektronische Überwachung angeordnet werden. (1871/29.07.2025)