In NRW beginnt zweite Anhörungsrunde zu Krankenhäusern

In Nordrhein-Westfalen beginnt für Krankenhäuser die zweite Anhörungsrunde für die neue Krankenhausplanung des Bundeslandes. Nach einer ersten Anhörungsrunde im Frühjahr zu den vier Bereichen allgemeine Chirurgie, allgemeine Innere Medizin, Geriatrie und Intensivmedizin geht es nun um die weiteren 60 Leistungsgruppen der Kliniken, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Auch Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung erhalten bis 11. August Gelegenheit, schriftliche Stellung dazu zu beziehen, welches Leistungsportfolio einzelne Häuser in ihrem Bereich vorhalten wollen.

„Diese Anhörungsschreiben sind noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser“, betonte Laumann. Das bedeute, dass es noch keine Entscheidungen dazu gebe, welche Leistungen jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten könne. Das Gesundheitsministerium werte zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und werde dann auf dieser Basis die Entscheidungen zu dem Leistungsumfang eines Krankenhauses treffen. Der Minister kündigte an, dass bis Ende des Jahres dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten.

Die Landesregierung werde die Strukturveränderungen und Investitionen mit zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen, kündigte Laumann an. Allein für die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sollen in dieser Wahlperiode bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Laumann will mit der Krankenhausplanung die Qualität der stationären Versorgung in der Grund- und in der Spezialversorgung verbessern sowie dem „ruinösen Wettbewerb“ der derzeit rund 300 Häuser um Patienten, Fallzahlen und Personal entgegenwirken.

Der Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW, Ingo Morell, steht grundsätzlich hinter der geplanten NRW-Krankenhausreform. In einer Mitteilung vom Montag würdigte er, dass der regionale Bedarf als Grundlage genommen und „von unten nach oben“ geplant worden sei. Dies unterscheide die NRW-Krankenhausplanung fundamental von einer am „am grünen Tisch in Berlin“ geplanten Krankenhausreform des Bundes. Für die NRW-Krankenhäuser, die zunehmend unter der Defizitkrise infolge der Inflation litten, werde es allerdings entscheidend sein, dass die durch die Entscheidungen des Landes ausgelösten Kosten vollständig finanziert würden.

Die Reformen werden wohl auch zu Standortzusammenlegungen und Schließungen führen. Der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ sagte Morell am Wochenende, dass im Regierungsbezirk Düsseldorf beispielsweise 33 Krankenhäuser Lebereingriffe beantragt hätten, aber nur noch neun berücksichtigt werden sollen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW riefen am Montag dazu auf, den Reformprozess „konsequent und erfolgreich“ zum Abschluss zu bringen. Doch auch sie unterstrichen, dass die Weiterentwicklung der stationären Versorgung nicht zuletzt auch von der Bereitschaft der Landesregierung abhänge, ausreichend finanzielle Mittel zur Strukturmodernisierung bereitzustellen. Zudem müsse der vorhandene Investitionsstau abgebaut werden.

Die Reform fußt auf einem mehrjährigen Prozess: 2018 wurde die Krankenhauslandschaft analysiert sowie 64 somatische und psychiatrische Leistungsgruppen erstellt. Der Plan wurde dann 2022 im Landesausschuss für Krankenhausplanung Nordrhein verabschiedet. Das Land will die Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs ausrichten – „nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen“. Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe sollen abgebaut werden. Das Ministerium verwies darauf, dass allerdings bestimmte Leistungsgruppen notfallrelevant seien, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich sei.