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… ich habe eine Frage: Warum schlägt die Kirchenleitung der Landessynode vor, eine Extremismusklausel in die Grundordnung aufzunehmen?

Von Bischof Markus Dröge

„Neonazis sollen keine kirchlichen Leitungsämter bekleiden dürfen!“ Mit diesem zentralen Anliegen begann die Diskussion um die Aufnahme einer Extremismusklausel in die Grundordnung. Eine solche Gefahr ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Denn es gab und gibt Berichte und Hinweise, dass rechte Gruppierungen zunehmend versuchen, in kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Gremien Funktionen zu übernehmen, um ihr neonazistisches Gedankengut zu verbreiten. Sei es zum Beispiel in Elternbeiräten von Schulen oder eben auch im Gemeindekirchenrat. Eine solche ideologische Instrumentalisierung wollen und dürfen wir als Kirche nicht dulden. Daher wurde vorgeschlagen, einen entsprechenden Passus in die Grundordnung einzubringen. Auch, um ein deutliches Zeichen zu setzen.Von Beginn an wurde dabei darauf geachtet, dass nicht ausschließlich die Gefahr von Rechts, sondern extremistische Ideologien insgesamt im Blick blieben. Daher wurde vorgeschlagen, Menschen vom Ältestenamt ausschließen zu können, die Funktionsträger in einer Gruppierung, Organisation oder Partei sind, die menschenfeindliche Ziele verfolgt. Bereits auf der Landessynode im Herbst 2012 wurde in einem Grundordnungsbegleitbeschluss die „Unvereinbarkeit von Ältestenamt mit extremistischen Verhaltensweisen“ zum Ausdruck gebracht.

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