“Humanity 1” nimmt 185 Geflüchtete und ein totes Baby an Bord

Die „Humanity 1“ ist mit 185 Geflüchteten an Bord auf dem Weg zur italienischen Hafenstadt Livorno. Für ein Baby, das tot aufgefunden worden sei, kam jede Hilfe zu spät.

Die „Humanity 1“ steuert einen Hafen an
Die „Humanity 1“ steuert einen Hafen anImago / ZUMA Wire

Das Rettungsschiff „Humanity 1“ ist nach weiteren Einsätzen mit 185 Geflüchteten an Bord auf dem Weg zur italienischen Hafenstadt Livorno. Am frühen Morgen seien bei zwei Aktionen im zentralen Mittelmeer weitere 85 Menschen gerettet worden, erklärte die Organisation SOS Humanity. Für ein Baby, das tot aufgefunden worden sei, kam demnach jede Hilfe zu spät. Die Mutter des toten Kindes sei mit dem Leichnam und ihrem zweiten Kind von den italienischen Behörden evakuiert worden.

Am Montag hatte die Besatzung in zwei Einsätzen 100 Menschen aus Seenot gerettet. Daraufhin hatten die italienischen Behörden dem Schiff den fast 1.200 Kilometer entfernten toskanischen Hafen von Livorno zugewiesen, um die Geretteten an Land zu bringen. Auf dem Weg dahin habe die Crew ein überbesetztes und seeuntaugliches Eisenboot in Seenot nahe der Insel Lampedusa gesichtet, auf dem sich 45 Menschen und das tote Kleinkind befanden. Sie waren zwei Tage zuvor von Tunesien aufgebrochen. Von dort sei auch das Stahlboot gestartet, das die Besatzung wenig später manövrierunfähig mit 40 Insassen vorfand. Viele der Geretteten seien unbegleitete Minderjährige.

Rettungsschiff wurde erneut weit entfernter Hafen zugewiesen

Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. 2023 kamen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mindestens 3.105 Menschen bei der Überfahrt ums Leben oder sie werden vermisst. Seit Beginn des Jahres liegt die Zahl der erfassten Toten und Vermissten bei mindestens 880. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher.

SOS Humanity kritisierte die italienischen Behörden, weil dem Rettungsschiff erneut ein weit entfernter Hafen zugewiesen wurde. Damit verletze das Land „wissentlich das im Seerecht verbriefte Recht der Überlebenden auf eine schnelle Ausschiffung“. Die Geretteten seien teilweise extrem erschöpft, litten unter Seekrankheit und Verbrennungen.