Höhere Strafen für Taten gegen Einsatzkräfte und Ehrenamtliche
Attacken auf Polizisten, in einen Hinterhalt gelockte Rettungskräfte, Übergriffe auf Gemeinderäte: Solche Taten sollen künftig härter bestraft werden können. Ein Gesetzentwurf sieht zudem Taser für die Bundespolizei vor.
Straftaten gegen Einsatzkräfte und Ehrenamtliche sollen künftig schärfer geahndet werden können. Dazu brachte die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg. Danach soll beim Strafmaß berücksichtigt werden, ob eine Tat eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit stark beeinträchtigt. Im Blick hat die Regierung dabei etwa hauptberufliche Rettungskräfte oder Polizisten sowie Menschen, die sich ehrenamtlich zum Beispiel in einer Partei oder einer Bürgerinitiative oder in der Kommunalpolitik engagieren. Auch wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt, soll härter bestraft werden.
“Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz”, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte die Verschärfung “ein weiteres Stopp-Signal”, das zeige, dass der Rechtsstaat solche Taten nicht hinnehme und hart gegen die Täter vorgehe.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, der Bundespolizei den Einsatz von Tasern, also Elektroschockpistolen, zu erlauben. Dieser Aspekt gehört zum sogenannten Sicherheitspaket, auf das sich die Ampel-Koalition in der vergangenen Woche nach dem Terroranschlag von Solingen geeinigt hatte.
Auch soll der Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern auf die kommunale und europäische Ebene erweitert werden. Dafür hatte sich Anfang Juli auch der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer hatte darüber hinaus gefordert, kommunale Politiker mit einer Änderung des Strafrechts besser vor Einschüchterung durch politisches Stalking zu schützen. Dazu heißt es nun, dass das Bundesjustizministerium dies prüfe. In einem aktuellen Papier werden allerdings einige rechtliche Bedenken benannt, was die Abgrenzbarkeit und den Nachweis entsprechender Taten angeht.