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Hochschulen haben digitale Wahlhilfe zur NRW-Kommunalwahl entwickelt

Die Universitäten Duisburg-Essen und Münster haben für acht NRW-Großstädte eine digitale Wahlhilfe für die Kommunalwahl am 14. September entwickelt. Das „Kommunalwahl-Navi“ solle helfen, die eigene Haltung mit den Positionen oder Parteien abzugleichen, erklärte die Universität Duisburg-Essen am Montag. Wer das Navi nutze, solle die Positionen der Parteien in der jeweiligen Stadt verstehen und sie vergleichen können, „ohne sich mühsam durch Programme und Politsprech zu arbeiten“.

Bereits verfügbar ist die Wahlhilfe für die Städte Münster, Bielefeld und Paderborn. Mitte August geht das Navi den Angaben zufolge auch für Duisburg, Essen, Oberhausen, Bochum und Köln online. Zuvor hatten Wissenschaftler der beiden Universitäten mit rund 60 Studierenden Thesen entwickelt. Diese wurden an alle kandidierenden Parteien, Wählerbündnisse und Bürgerlisten geschickt.

Bei dem Projekt sei es wichtig gewesen, lokale Besonderheiten zu berücksichtigen, sagte die Politikwissenschaftlerin Julia Schwanholz von der Universität Duisburg-Essen. Neben übergreifenden Themen wie Bildung, Verkehr oder Wohnen seien auch Fragen etwa zu Radwegen, Videoüberwachung oder kommunalen Finanzen in das Navi aufgenommen worden.

Die Forschung zeige, dass Nutzerinnen und Nutzer einer Wahlhilfe informierter wählten und überhaupt eher wählen gingen, erklärte Schwanholz weiter. Besonders für junge oder unentschlossene Menschen könne das Navi ein Anstoß sein, sich mit kommunalpolitischen Fragen auseinanderzusetzen. „Kommunalpolitik gestaltet unser direktes Lebensumfeld“, betonte die Wissenschaftlerin. Wer hier wähle, könne mit seiner Stimme tatsächlich etwas bewegen.

Bei den Kommunalwahlen am 14. September werden in Nordrhein-Westfalen Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen, wie auch (Ober-)Bürgermeisterinnen und Landräte für die kommenden fünf Jahre bestimmt. Auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.