Im Bundestag steht an diesem Donnerstag die von der Regierung geplante Grundsicherung auf der Tagesordnung. Kinderschützer sind in Sorge, dass mögliche Sanktionen die Falschen treffen könnten.
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung, bei der geplanten Bürgergeldreform Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu nehmen. “Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen”, erklärte die Organisation am Donnerstag. Eine Mithaftung für Versäumnisse der Eltern sei abzulehnen.
Zwar sollen offiziell nur Regelsätze der Eltern gekürzt werden, dadurch würden jedoch die Kinder im Haushalt indirekt bestraft, gab das Hilfswerk zu bedenken. “Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit.” Das dürfe nicht sein: “Eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen.”
An diesem Donnerstag wird im Bundestag über die geplante Reform beraten. Bürgergeldempfänger müssen bei der Einführung der Grundsicherung unter anderem damit rechnen, künftig bei Nichteinhaltung von Terminen härter bestraft zu werden. Derzeit erhalten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verteidigte indes im ARD-Morgenmagazin die Pläne der Regierung. Es gehe darum, das System wieder gerecht zu machen. Zwar müsse man dafür sorgen, dass Sanktionen nicht die Falschen treffen. Ebenso klar sei aber: “Wenn jemand arbeiten kann, muss er auch einer Arbeit nachgehen.”