Hessischer Richterbund fordert Stopp des Cannabisgesetzes

Der Hessische Richterbund hat vor der Beratung des Cannabisgesetzes im Bundesrat einen Stopp des Gesetzgebungsvorhabens gefordert. Man plädiere „nachdrücklich“ für eine Änderung des Gesetzes, insbesondere der Amnestieregelung, teilte der Richterbund am Dienstag in Gießen mit. Am Freitag berät der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Cannabis-Legalisierung. Nach der sogenannten Amnestieregelung sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis oder der Anbau von bis zu drei Pflanzen nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend straffrei sein.

Der geplante rückwirkende Straferlass bei Cannabis-Delikten werde „zu erheblich größeren und komplizierteren Fallaufkommen führen“, erklärte der Richterbund. Allein in Hessen müsse nach einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung mit der Überprüfung von 34.000 Altfällen gerechnet werden. Es sei auch in Hessen „mit einer folgenschweren Überlastung der ohnehin stark belasteten Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zu rechnen“.

Außerdem werde die geplante Legalisierung von Eigenbesitz und Konsum kleiner Mengen Cannabis nicht zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen. In den einfach gelagerten Fällen sei der Ermittlungs- und Bearbeitungsaufwand auch nach bisheriger Rechtslage in der Regel überschaubar.