Hessischer Landtag setzt Corona-Untersuchungsausschuss ein

Der Hessische Landtag hat am Donnerstag in Wiesbaden nach langem Ringen einen Corona-Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dem von der AfD-Fraktion und dem fraktionslosen Sascha Herr gestellten Einsetzungsantrag setzten die Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FDP jedoch einen gemeinsamen Antrag entgegen. Diesem Antrag zufolge sollen im Untersuchungsausschuss noch sieben der ursprünglich 43 Fragen untersucht werden, die die AfD in ihrem Antrag formuliert hatte. Hintergrund sind mehrere Gutachten, laut denen der AfD-Antrag in weiten Teilen verfassungswidrig sei. Die AfD hatte angekündigt, in dieser Sache vor den Hessischen Staatsgerichtshof zu ziehen.

CDU, SPD, Grüne und FDP folgten der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, den Corona-Untersuchungsausschuss auf Basis des Antrags dieser vier Fraktionen einzusetzen. Der Ausschuss soll demnach nur die Fragen behandeln, die nicht verfassungswidrig sind.

So soll unter anderem untersucht werden, ob das Land Hessen bereits im Februar 2020 Einreiseverbote für „sogenannte Risikoländer“ hätte aussprechen sollen. Auch soll geprüft werden, inwiefern weitere Regelungen schon damals hätten in Kraft gesetzt werden können oder müssen, um die Verbreitung des Coronavirus in Hessen „zu verlangsamen oder einzudämmen und um somit Zeit zur Vorbereitung auf die sich anbahnende Pandemie zu gewinnen“. Weiter soll laut Antrag untersucht werden, ob durch diese Maßnahmen spätere Regelungen, wie etwa der „Lockdown“, hätten vermieden werden können.

Der Untersuchungsausschuss will außerdem herausfinden, ob die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie eine Überarbeitung des „Pandemieplans Hessen“ aus dem Jahr 2007 erforderlich gemacht haben. Schließlich will sich der Ausschuss der Frage widmen, wie viel Geld das Land Hessen für Werbe- und Infokampagnen ausgegeben hat, mit denen für die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen „und insbesondere der Corona-Impfungen geworben werden sollte“.