Herzstück des humanitären Völkerrechts

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat anlässlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung der Genfer Konventionen deren Bedeutung gewürdigt.

In diesen Tagen jährt sich der 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Konventionen.
In diesen Tagen jährt sich der 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Konventionen.epd/Hanno Gutmann

Hannover/Genf. „Die vier Genfer Abkommen von 1949 sind, zusammen mit ihren späteren Zusatzprotokollen, ein Herzstück des humanitären Völkerrechts“, erklärte die Präses der Synode der EKD, Irmgard Schwaetzer, in Hannover. Alle Staaten, die sie ratifiziert haben, seien sich einig, dass Menschen in Kriegssituationen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit geschützt werden müssen.

Globale Konflikte brauchen internationale Abkommen

Gerade heute müsse man sich den Wert der Konventionen vor Augen führen, wo die Wirksamkeit und der Sinn internationaler Abkommen vielerorts infrage gestellt würden, erklärte Schwaetzer. Sie erinnerte an die Genfer Staatenkonferenz, bei der die Abkommen in ihrer heute gültigen Form am 12. August 1949 unterzeichnet wurden. „Die Teilnehmer der Konferenz standen unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs mit seinen vielen Opfern in der Zivilbevölkerung. Sie ergänzten deshalb bereits bestehende Abkommen insbesondere um den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“, sagte sie.

Gerechtigkeit als Grundlage von Frieden

Schwaetzer betonte, heute sei es genauso wichtig, die Situation der Menschen in Kriegen und bewaffneten Konflikten zu verbessern. „Neue autonome oder teilautonome Waffen und Waffensysteme, mögliche Angriffe im Cyberraum, das ungelöste Problem der atomaren Bedrohung bringen neue Fragestellungen. Die Klimakrise birgt großes Konfliktpotenzial und verleiht der Frage der Gerechtigkeit als Grundlage von Frieden neue Dringlichkeit“, sagte sie.

Die vier Säulen der Genfer Konvention

Die Genfer Konventionen umfassen das I. Abkommen zur Verbesserung des Loses von Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde, das II. Abkommen zur Verbesserung des Loses von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See, das III. Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen, sowie das IV. Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Ergänzt werden die Konventionen von drei Zusatzprotokollen (1977 und 2005). (epd)