Heimbetreiber: Viele Hindernisse bei Digitalisierung der Pflege

Pflegeverbände und Betreiber von Altenhilfeeinrichtungen beklagen große bürokratische Hindernisse bei der Digitalisierung ihrer Einrichtungen. Sie wiesen am Dienstag in Berlin zugleich Vorwürfe zurück, sie engagierten sich zu wenig bei der Digitalisierung der Pflege.

Zuvor hatte die Kranken- und Pflegekasse DAK-Gesundheit einen mangelnden Abruf der Fördergelder zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege beklagt. Bei ihr sei seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen worden – das seien lediglich 32 Prozent der zur Verfügung stehenden Gelder. 95 Prozent der Anträge seien bewilligt worden. Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.

Bis zu 12.000 Euro können Pflegeeinrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz für ihre digitale Ausstattung erhalten. Ab Juli 2025 wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die bundesweit medizinische Einrichtungen verknüpfende Telematikinfrastruktur verpflichtend. Bis Ende 2026 sollen pflegerische Leistungen nur noch auf digitalem Weg abgerechnet werden können.

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege erklärte am Dienstag, es gebe strukturelle Hemmnisse, die eine Digitalisierung der Pflege bislang ausbremsten. So sei nicht klar, ob die Kosten für eine Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur von den Kassen auch refinanziert würden. Auch hätten Einrichtungen und Pflegedienste keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden könne.

Mit Blick auf die Fördergelder erklärte das Bündnis, dass Einrichtungen und Dienste 18.000 Euro selbst aufbringen müssten, um die volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. „Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.“

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, hatten sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Dazu gehören unter anderem der Deutsche Pflegerat, der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege oder der Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft.

Laut DAK Gesundheit werden neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur auch WLAN-Anschlüsse von Heimbewohnern, Software für Cybersicherheit, der Erwerb von Laptops und Bildschirmen oder die Einrichtung eines Mitarbeiterportals für Dienstpläne und Urlaubsanträge gefördert. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit hat für 48 Prozent der Einrichtungen bundesweit die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren übernommen.