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Haus des Jugendrechts in Heidelberg übergeben

Am Freitag wurden im Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd die Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts übergeben. Dort arbeiten Vertreter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Jugendhilfe der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sowie Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mannheim unter einem Dach, teilte das Polizeipräsidium Mannheim am Freitag mit. Sie wollen junge Menschen gemeinsam vor einem Abgleiten in die Kriminalität bewahren und noch effektiver betreuen.

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 14 Häuser des Jugendrechts, bundesweit gibt es 49 solcher Einrichtungen. In Heidelberg hatten am 8. April 2024 der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Landrat Stefan Dallinger, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer die nötige Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Nach langer Suche wurde ein geeignetes Objekt gefunden. Bereits seit Mai 2025 arbeiten dort die Staatsanwaltschaft, die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises und die Polizei eng zusammen. Das Haus des Jugendrechts ist nicht nur für das Stadtgebiet, sondern auch für große Teile des Flächenlandkreises direkt zuständig.

Im Jugendgerichtsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Während Staatsanwaltschaft und Polizei in erster Linie Straftaten aufklären, verfolgen und einer Ahndung zuführen, konzentriert sich die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren auf die grundsätzlichen Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe. Die Jugendämter sind immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und Heranwachsende ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren hinweg. (0189/23.01.2026)