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Hamburger Justiz erinnert an Befreiung vom Nationalsozialismus

An das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 80 Jahren haben am Donnerstagabend Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Justiz bei einer Gedenkveranstaltung im Hanseatischen Oberlandesgericht erinnert. „Wir erinnern an das Ende von Krieg und Terrorherrschaft und gleichzeitig den Anfang von Frieden und Demokratie. Wir erinnern an die Opfer und gleichzeitig an diejenigen, die Widerstand geleistet haben“, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) laut Mitteilung ihrer Behörde. Täter und Opfer gehörten auch zur Geschichte der Hamburger Justiz. „Dieser Geschichte stellen wir uns.“ Die Justizbehörde werte aktuell weitere historische Strafverfahrens- und Personalakten aus, um früheres Unrecht sichtbar zu machen.

„Wir sehen in Deutschland und weltweit, wie grundlegende Rechte und Werte unter Druck geraten, und sich gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und gerade auch der Antisemitismus wieder stärker durch die Gesellschaft fressen. Der Auftrag an uns alle lautet, unserer Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte gerecht zu werden und im Einsatz gegen Hass und Ausgrenzung nicht nachzulassen“, erklärte Gallina.

Ein Historiker der Justizbehörde sichtet und bewertet den Angaben zufolge aktuell Strafverfahrensakten des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Dabei handele es sich um mehr als 450 Strafverfahren aus den Jahren 1933 bis 1945. Zudem werden Personalakten der beteiligten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Staatsarchiv Hamburg ausgewertet. Die Ergebnisse sollen publiziert werden.

Am 8. Mai 1945 endete der von Nazi-Deutschland ausgegangene Zweite Weltkrieg mit der deutschen Kapitulation gegen die Alliierten USA, Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion. Zum 40. Jahrestag im Jahr 1985 sprach der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker vom „Tag der Befreiung“ und prägte damit die deutsche Erinnerung an das Datum.