Hamburg startet E-Mail-Kampagne für Organspenden

Am Tag der Organspende (1. Juni) startet Hamburg Service eine E-Mail-Kampagne für das zentrale Online-Organspende-Register. E-Mails an Bürgerinnen und Bürger mit Terminbestätigungen würden dann auch auf das neue Register hinweisen, wie die Wissenschaftsbehörde am Freitag mitteilte. In diesem Online-Verzeichnis können Personen ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen.

Pro Jahr würden über 1,4 Millionen E-Mails über den Hamburg Service versendet. Zudem würden in den Standorten Einwohnerangelegenheiten auch gedruckte Informationen zur Organspende ausgelegt, hieß es. „Jede Organspende rettet Menschenleben. Sie lindert Leiden und verbessert die Lebensqualität“, sagte Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne). Es müsse gelingen, Verunsicherungen abzubauen und die Spendenbereitschaft zu erhöhen.

„Noch immer dokumentieren zu wenige Menschen ihre Entscheidung – nur etwa 40 Prozent der Menschen besitzen einen Organspendeausweis“, sagte Stefan Kluge, Leiter der Klinik für Intensivmedizin im Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE). Um mehr Leben zu retten, müsse sich dringend etwas ändern. Kluge: „Wir brauchen eine Kultur der Offenheit gegenüber der Organspende.“ Im vergangenen Jahr seien knapp 200 Organe im UKE transplantiert worden. Laut Behörde stehen deutschlandweit aktuell mehr als 8.500 Menschen auf Wartelisten für Organspenden, im UKE sind es zurzeit 723.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende könne schriftlich mit einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder digital im Online-Organspende-Register dokumentiert werden. Mindestens aber sollte zu Lebzeiten die persönliche Entscheidung mündlich mit seinen nächsten Angehörigen besprochen werden. Bei Kindern müssten die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter ihre Zustimmung geben, hieß es.

Die Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod, also der unumkehrbare Funktionsausfall des gesamten Gehirns eines Menschen. Dieser wird von zwei Fachärztinnen und -ärzten unabhängig voneinander gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer diagnostiziert. Durch intensivmedizinische Maßnahmen werden die Lungenfunktion und das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten, sodass alle anderen Organe weiterhin durchblutet und gespendet werden können. Nach dem Tode können die Organe Leber, Niere, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm gespendet werden. Ein einziger Organspender könne damit bis zu acht Leben retten, hieß es.