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Hamburg: SPD und Grüne wollen strengere Strafregeln bei Femiziden

SPD und Grüne in Hamburg sprechen sich für eine schärfere Gesetzeslage bei Femiziden aus. Ein Antrag der Regierungsfraktionen sieht vor, dass der Senat sich auf Bundesebene für eine Anpassung der Rechtslage einsetzt, mit dem Ziel, ein eigenes Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive im Strafgesetzbuch zu verankern, wie die SPD- und die Grünen-Fraktion am Dienstag mitteilen. Die Hamburger Linksfraktion fordert mit einem eigenen Antrag ein Monitoring zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Tötungen an Frauen und Mädchen. Ziel sei eine kontinuierliche und systematische Datenerhebung, die bestehende Lücken schließe, Entwicklungen transparent mache und eine bessere Grundlage für Prävention und politisches Handeln schaffe, teilte die Linksfraktion am Dienstag mit. Über beide Anträge entscheidet die Bürgerschaft am Mittwoch.

Das eigene Mordmerkmal solle den strukturellen, geschlechtsbezogenen Hintergrund der Taten ausdrücklich anerkennen und zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen, erläuterte Rot-Grün. Daten des Bundeskriminalamts belegten, dass die Gewalt gegen Frauen im vergangenen Jahr weiter angestiegen ist. Besonders häufig eskaliere die Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen der meist weiblichen Opfer. Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven würden bislang allerdings häufig nicht als Mord eingestuft.

Die Linksfraktion teilte zum Hintergrund ihres Antrags mit, dass Hamburg zwar ein Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention habe, bis heute jedoch eigene Daten fehlten, um Ausmaß, Ursachen und Entwicklungen geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich zu erfassen. Artikel 11 der Konvention sehe genau das aber vor.

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie trat am 1. Februar 2018 in Kraft.