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Hamburg: Mahnwache erinnert an verstorbenen Emal F.

Eine Mahnwache auf dem Billstedter Marktplatz in Hamburg soll am Freitag (18.30 Uhr) an den Tod des 36-jährigen Emal F. im Krankenhaus St. Georg erinnern. Im Zusammenhang mit dem Todesfall liefen Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten, informierte das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) am Donnerstag unter Verweis auf eine Senatsantwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Deniz Çelik. Darin heißt es, dass der Beamte dem 36-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll. Das HBgR beteilige sich an der Mahnwache, zu der das Solidaritätsnetzwerk Hamburg aufrufe.

Die Polizei Hamburg hatte am 17. April über den Todesfall berichtet. Demnach gab es am vorangegangenen Tag in der Wohnung von Emal F. einen Polizeieinsatz. F. soll sich zu jenem Zeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben. Beamte hätten F. in Gewahrsam genommen, dabei habe er „erheblichen Widerstand“ geleistet. Im weiteren Verlauf sei der zwischenzeitlich zur Billstedter Wache transportierte F. kollabiert, woraufhin Polizistinnen und Polizisten Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet hätten. Rettungskräfte hätten F. unter Begleitung eines Notarztes und fortlaufenden Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus transportiert. Trotz eingeleiteter Notoperation sei der 36-Jährige dort verstorben.

Aus der Senatsantwort geht hervor, dass bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt gegen einen Polizeibeamten geführt wird. Dieses sei von Amts wegen eingeleitet worden. Der Senat schreibt: „Der Polizeibeamte soll einen Schlag mit der Faust gegen den Kopf des Mannes ausgeführt haben, ohne dass Rechtfertigungsgründe ersichtlich sind.“ Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Schlag todesursächlich war, lägen nicht vor.

Ein Vorwurf des HBgR lautet: „Emal F. reiht sich ein, in eine besorgniserregende, repressive Polizeikultur, in welcher Menschen in Polizeigewahrsam nicht nur psychische, sondern eben auch körperliche Schäden bis hin zum Tod erleiden.“ Besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen seien „von diesem polizeilichem Handeln betroffen“.