Hubig plant härtere Strafen bei Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Raub und sexuellen Missbrauch höher bestrafen, wenn die Täter ihre Opfer mit sogenannten K.o.-Tropfen betäuben. Solche Taten sollen zukünftig mit mindestens fünf Jahren Haft geahndet werden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) mit Verweis auf einen Referentenentwurf des Ministeriums, der den Zeitungen vorliegt.

Der Rechtsstaat müsse Betroffenen solcher Übergriffe fest zur Seite stehen und zugleich ein Signal an die Täter senden, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich“, erklärte sie. „Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus.“

Im Fall der Französin Gisèle Pelicot sei das „auf besonders brutale Weise“ geschehen, fügte die Ministerin hinzu. Die heute 72 Jahre alte Frau war von ihrem Ehemann und Dutzenden weiteren Männern jeweils unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen vergewaltigt worden.

Schon bisher kann der Einsatz von K.o.-Tropfen strafverschärfend sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch im vergangenen Jahr geurteilt, dass die flüssigen Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten. Der nun im Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht laut dem Medienbericht vor, dass bei den Straftatbeständen zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen sowie zu schwerem Raub neben der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs auch das „gefährliche Mittel“ eingeführt wird, bei dem eine Mindeststrafe von fünf Jahren gilt.

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