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Gutachten: Verbot von “Veggie-Wurst” nicht mit EU-Recht vereinbar

Ein Verbot von Begriffen wie „Veggie-Wurst“ für pflanzliche Produkte ist laut einem Rechtsgutachten im Auftrag von „foodwatch“ nicht vereinbar mit dem EU-Lebensmittelrecht. Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) solle sich deshalb in Brüssel gegen die Pläne stellen, forderte die Verbraucherorganisation am Montag in Berlin. Im Oktober hatte das EU-Parlament auf Antrag der konservativen Fraktion EVP ein Verbot von diesen Bezeichnungen auf den Weg gebracht.

Das Rechtsgutachten stützt sich laut „foodwatch“ auf die sogenannte EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Jahr. Darin habe der EuGH klargestellt, dass Staaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen gelten, erklärte „foodwatch“. Das Rechtsgutachten wurde von der Berliner Kanzlei „Geulen & Klinger“ erstellt.

Anders gelagert sei der Fall bei Milch. Dort habe die EU klar definiert, dass nur Kuhmilch so bezeichnet werden dürfe. Pflanzliche Produkte müssten etwa als „Hafer-Drink“ deklariert werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Verbraucherorganisation sahen 84 Prozent der Befragten keinen Bedarf für eine solche Regelung bei Fleischersatzprodukten. Die EVP hatte damit argumentiert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch verwirrt werden könnten. Am Mittwoch sollen den Angaben zufolge die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten weitergehen.