Gutachten: Verbot von Subunternehmen in Paketbranche ist zulässig

Um die Arbeitsbedingungen in der Paketzustellung zu verbessern, könnten laut einem Gutachten Werkverträge an Subunternehmen und Leiharbeit verboten werden. Dass dies rechtlich zulässig wäre, belegt ein Gutachten von Rechtswissenschaftlern für das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, das am Freitag in Düsseldorf vorgelegt wurde. Erstellt wurde das Gutachten von Anneliese Kärcher und Manfred Walser von der Hochschule Mainz. Einem „Direktanstellungsgebot“, das verschlungene Konstruktionen mit Subunternehmen in der Branche verhindern würde, stehe rechtlich nichts im Wege, hieß es.

Die Entwicklung in der Paketbranche weist laut dem Gutachten eine „deutliche Unwucht“ auf. Dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels boome das Geschäft. Das Sendungsvolumen in Deutschland habe sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt und 2021 mit 4,5 Milliarden beförderten Paketen ein Rekordhoch erreicht. Der Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten habe dagegen zwischen 2009 und 2020 im Schnitt nur um einen Cent auf 17,13 Euro zugelegt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit habe in der Branche in den vergangenen Jahren zudem immer wieder „eklatante Verstöße“ gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, hieß es. Zugleich sei die Arbeitsbelastung enorm: 2018 fühlten sich laut der Untersuchung 59 Prozent der Beschäftigten körperlich und 34 Prozent emotional erschöpft.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat neue Vorgaben für den Arbeitsschutz in der Branche angekündigt. So sollen etwa Pakete über 20 Kilogramm nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Der Bundesrat rief die Bundesregierung zudem dazu auf, für die Paketzustellung die Vergabe von Werkverträgen an Subunternehmen zu verbieten.

Kärcher und Walser legen in der Untersuchung dar, dass die Missstände mit der Struktur der Paketbranche zusammenhängen. Von den sechs großen Konzernen in Deutschland lasse nur DHL Pakete nahezu vollständig von der eigenen Belegschaft zustellen. Die anderen Unternehmen – wie etwa Amazon – setzten auch auf kleine oder mittelgroße Subunternehmen.

Die Vergabe der Paketzustellung an Subunternehmen gesetzlich zu verbieten, wäre zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, räumten die beiden Wissenschaftler ein. Ein Direktanstellungsgebot diene aber dem Schutz der Beschäftigten vor erheblichen Missständen. Strukturelle Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben dürften dann seltener werden, hieß es. Die Beschäftigten, die unter Umständen nicht einmal wüssten, wer ihr Arbeitgeber ist, könnten leichter ihre Ansprüche durchsetzen. Die Behörden könnten effektive Kontrollen durchführen.