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Grundschulempfehlung: Gericht weist Beschwerde zweier Schüler zurück

Die Beschwerde von zwei Schülern aus dem Rems-Murr-Kreis gegen die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) zurückgewiesen. In einer Mitteilung vom Montag gab das Gericht die Entscheidungsgründe bekannt. Zwar habe der 9. Senat bei einem Teil der Neuregelungen „wesentliche Bedenken“, lehne aber den Antrag auf vorläufige Aufnahme in ein Gymnasium ab (Az: 9 S 1124/25). Dort drohe den beiden Schülern eine Überforderung.

Bei der Kompetenzmessung, dem sogenannten „Kompass 4“-Test, hatten die beiden Viertklässler nicht das für den Besuch eines Gymnasiums erforderliche Niveau erreicht. Auch die Grundschule stellte ihnen nicht die erforderliche Empfehlung aus. Nachdem der Potenzialtest ebenfalls erfolglos blieb, verweigerte ihnen das Gymnasium die Aufnahme. Einen Eilantrag, mit dem die Schüler die vorläufige Teilnahme am Unterricht der Klassenstufe 5 eines Gymnasiums erreichen wollten, lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 10. Juni 2025 (Az: 12 K 3938/25) ab.

In seinem heute begründeten Beschluss vom 15. September 2025 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Antragsteller dagegen zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar. (2658/20.10.2025)