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Grüne wollen Mindestalter für Bayerns Ministerpräsidenten abschaffen

Wenn es nach den Grünen im Landtag geht, dürfen künftige Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten gerne jünger als 40 Jahre sein. „Gute politische Entscheidungen sind keine Frage des Alters, aber Altersdiskriminierung ist in alle Richtungen schlecht“, sagte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen.

Ihre Fraktion will daher in der Plenarsitzung am Donnerstag (10. Juli) im Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung vorlegen. Laut Gesetzentwurf soll künftig Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident werden dürfen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und volljährig ist – so wie es zum Beispiel auch für das Amt des Bundeskanzlers gilt.

Bereits 2022 – also vor der Landtagswahl 2023 – hatten die Grünen einen Vorstoß gewagt, um die Altersgrenze von 40 abzuschaffen. Katharina Schulze, die damals noch keine 40 Jahre alt war, war zwar neben ihrem Parteikollegen Ludwig Hartmann Spitzenkandidatin der Grünen. Ministerpräsidentin hätte sie aber nicht werden dürfen. Zum Zeitpunkt der Landtagswahl war sie 38 Jahre alt.

Seit 20. Juni ist Schulze zwar 40, die Altersgrenze für das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten will sie aber immer noch abschaffen. „Ob jemand ein guter Politiker oder eine gute Politikerin ist, hängt nicht vom Alter ab, sondern davon, ob diese Person Interesse an den Menschen hat, gerne Verantwortung übernimmt und vor allem, ob sie Ideen hat für die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bundesland“, sagte Schulze.

Toni Schuberl, Sprecher für Recht der Landtags-Grünen, sagte, dass die Verfassung von Zeit zu Zeit ein „wohl dosiertes Update“ benötige, wenn sich die gesellschaftlichen Realitäten weiter entwickelten. Darum gelte heute beispielsweise auch nicht mehr das Mindestalter von 25 für Landtagsabgeordnete im Landtag, auch die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte von 67 Jahren sei aufgehoben worden.

Bislang sieht die Bayerische Verfassung für das Amt des Ministerpräsidenten ein Mindestalter von 40 Jahren vor. „Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat“, heißt es dort. Eine ähnliche Regelung gibt es für das Amt des Bundespräsidenten, auch hier gilt ein Mindestalter von 40. Der bislang jüngste Bundespräsident beim Amtsantritt war Christian Wulff (CDU) mit 51 Jahren. (2248/09.07.2025)