Große Mehrheit für Freigabe von Abtreibung in ersten 12 Wochen

Nicht nur eine Regierungskommission will Lockerungen beim Abtreibungsrecht. Auch eine große Mehrheit der Bevölkerung wäre dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen rechtskonform sind.

Eine große Mehrheit der Bundesbürger ist laut einer Umfrage für eine Freigabe der Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen. Laut dem am Montag in Köln veröffentlichten RTL/ntv-Trendbarometer fänden es 72 Prozent der Befragten richtig, wenn eine Abtreibung künftig innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen ohne Einschränkungen erlaubt wäre.

Auch eine Mehrheit von Katholiken (60 Prozent) und Protestanten (69 Prozent) ist dafür. Am größten ist die Zustimmung unter Anhängern der Grünen mit 82 Prozent, mit 55 Prozent am geringsten ist sie unter Anhängern der AfD. Im Osten Deutschlands sind 81 Prozent für eine solche Legalisierung, im Westen 71 Prozent.

Etwa jeder dritte Befragte (33 Prozent) denkt, dass es zu einem Anstieg der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen kommen würde, wenn diese künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkung erlaubt wären. 62 Prozent denken das nicht.

50 Prozent der Befragten möchten nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Dieser Meinung sind überdurchschnittlich häufig die unter 30-Jährigen, Katholiken, die Anhänger der Unionsparteien und diejenigen, die eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen generell ablehnen. 47 Prozent sind für eine Kostenübernahme der Krankenkassen. Im Osten ist eine Mehrheit von 61 Prozent dafür, im Westen Deutschlands sind es nur 45 Prozent. Bisher bezahlen Krankenkassen einen Schwangerschaftsabbruch nur dann, wenn medizinische oder kriminologische Gründe dafür vorliegen.

Eine Abtreibung ist derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.