Glückstadt: Weiterhin keine Sozialberatung in Abschiebehaft

In der Abschiebehaft Glückstadt (Kreis Steinburg) wird seit dem Rückzug der Diakonie Ende 2023 keine Sozialberatung mehr angeboten. Auf die erste Ausschreibung sei kein Angebot eingegangen, wie das Justizministerium in Kiel dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Das Ministerium habe dann „proaktiv“ mit Trägern Verhandlungen aufgenommen. Inzwischen habe ein Träger Interesse angemeldet, von ihm werde nun „zeitnah“ ein Angebot erwartet, hieß es.

Bislang hatte die Diakonie Rantzau-Münsterdorf die Aufgabe übernommen, die Bewohner der Abschiebehaft hinsichtlich ihrer rechtlichen Situation zu beraten und sie über ihre Möglichkeiten aufzuklären. Ende 2023 war der Vertrag ausgelaufen. „Wir wollten nicht verlängern, weil uns das fachlich qualifizierte Personal fehlt“, sagte der Leiter der Diakonie, Thorsten Sielk, dem epd.

Der Job in der Abschiebehaft sei sehr anspruchsvoll und psychisch belastend. Die Inhaftierten sind in Haft, obwohl sie nicht straffällig geworden sind. In der Regel werden sie binnen weniger Wochen abgeschoben, oftmals mit ungewissem Ziel. „Das war auch für unsere Mitarbeiter schwer. Nach ein, zwei Jahren brauchten sie einen Jobwechsel“, so Sielk.

Hinzu komme die Lage der Abschiebehaft, die eine Stellenbesetzung schwierig mache. „Glückstadt liegt unglücklich“, so Sielk. Die Stadt sei von viel Wasser umgeben und habe keinen direkten Autobahnanschluss. Bis Ende 2023 zählte die Diakonie 250 Inhaftierte in der Abschiebehaft, die im August 2021 an den Start ging. Mit fast allen sei die Diakonie ins Gespräch gekommen, sagte Sielk.

Nach Ministeriumsangaben befinden sich derzeit 18 Migranten aus Marokko, Syrien, Algerien, Pakistan, Polen, Moldau, der Türkei, Serbien, Somalia, Bulgarien, Afghanistan und Russland in der Abschiebehaft. Insgesamt hat die Anstalt 60 Plätze. Da aber auch im Vollzugsdienst 34 Stellen von 72 unbesetzt sind, könnten derzeit nur 42 Haftplätze belegt werden, so das Ministerium.

Seit sechs Wochen gibt es nun keine Sozialberatung mehr in der Abschiebehaft. Dabei haben die Bewohner laut dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz Schleswig-Holstein einen Anspruch auf behördenunabhängige Beratung.

Die sei aber jederzeit gewährleistet, wie das Justizministerium mitteilte. Sofern ein Gefangener einen Antrag auf eine behördenunabhängige Beratung stelle, bekomme er sie auch, hieß es. Zum Zweck der Beratung erhalte die jeweilige Organisation Zugang zur Einrichtung.

Im August 2021 wurde die Abschiebehaftanstalt mit 60 Plätzen für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen. Ausreisepflichtige Menschen, die sich widersetzen, sollen in der ehemaligen Kaserne auf ihre Abschiebung warten.