Vergangene Woche hat der Bundestag den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben, wie es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heißt. Damit schaffe das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfamilienministerium habe den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
