Gewässer in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen besser werden

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen die Gewässerqualität verbessern und striktere Maßnahmen gegen die massive Belastung durch Nitrat im Gebiet der Ems ergreifen. Dies ist laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) der Tenor eines Grundsatzurteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Ein Sprecher des Gerichts verwies am Mittwoch auf Nachfrage darauf, dass das Urteil bisher lediglich mündlich verkündet wurde und noch nicht rechtswirksam sei. Auch liege noch keine Begründung des Gerichts vor.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, sprach von einem guten Tag für den Grund- und Trinkwasserschutz. Seit Jahren lägen die Nitratwerte im Ems-Gebiet weit oberhalb der erlaubten Grenzen. Grund dafür sei eine Überdüngung durch zu viel Vieh auf zu kleiner Fläche. Die DUH-Anwältin Caroline Douhaire ergänzte: „Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die Einhaltung der verbindlichen Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden darf.“

Für den Naturschutzbund BUND Niedersachsen forderte die Geschäftsführerin Tonja Mannstedt die Landwirtschaft auf, weniger Nährstoffe in die Böden einzutragen. Von den Behörden erwarte sie stringente Kontrollen. Allerdings dürften die Bäuerinnen und Bauern mit den sich aus dem Urteil ergebenden Umstellungen nicht allein gelassen werden. Sie müssten mit einer Förderpolitik fair für ihre gesellschaftliche Leistung honoriert werden.

Bereits 2018 hat die DUH eigenen Angaben zufolge das Recht auf sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingeklagt. In der Zwischenzeit hätten Bund und Länder zwar neue Maßnahmen zur Reduzierung der Düngung ergriffen. Doch reichten diese nicht aus, um saubere Gewässer sicherzustellen.