Gesundheitsdaten sollen künftig EU-weit verfügbar sein

Es soll ein weiterer Baustein für ein geeintes Europa sein: Das EU-Parlament hat den Weg für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum frei gemacht. Bundesbürger sollen künftig auch in Spanien Rezepte einlösen können.

EU-Bürger sollen künftig auch im europäischen Ausland Rezepte einlösen und Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben können. Das EU-Parlament machte am Mittwoch den Weg für einen künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum frei. Rezepte, kurze Patientenakten, Laborergebnisse und Befunde wie Röntgenbilder sollen demnach künftig in allen EU-Ländern über eine digitale Plattform abgerufen werden können.

Anonymisierte Daten etwa zu Krebs und seltenen Krankheiten sollen zudem in der Forschung und Patientenversorgung verwendet werden dürfen. Nationale Behörden sollen zu Forschungszwecken anonymisierte Gesundheitsdaten grenzübergreifend freigeben können. Patientinnen und Patienten sollen aber die Möglichkeit haben, der Zusammenführung oder Weitergabe ihrer elektronischen Gesundheitsdaten teilweise zu widersprechen.

Für besonders sensible Gesundheitsinformationen sollen Patientinnen und Patienten der Weitergabe explizit zustimmen müssen. Die Nutzung der Daten für Werbung und Versicherungsbeiträge oder auf dem Arbeitsmarkt wird verboten. Experten erklärten im Vorfeld, vor allem für seltene Erkrankungen seien die Chancen enorm, weil es endlich leichter möglich sein werde, genügend Daten für Untersuchungen zu erhalten.

Die Bundesärztekammer begrüßte den vom EU-Parlament angenommenen Kompromiss. “Der Europäische Gesundheitsdatenraum hat das Potenzial, den europaweiten Austausch von Patientendaten zu vereinfachen. Er kann Patientinnen und Patienten den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erleichtern und ihnen mehr Autonomie im Umgang mit ihren Daten verschaffen”, erklärte Präsident Klaus Reinhardt.

Wichtig sei, dass die Verordnung Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einräume, der Zusammenführung oder Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten zu widersprechen. “Dieser Widerspruch muss einfach und jederzeit möglich sein. Hierauf ist bei der Umsetzung in Deutschland zu achten”, forderte Reinhardt. Aus Sicht der Ärztekammer sei es richtig, dass die Weitergabe eine vorherige Prüfung durch eine unabhängige Zugangsstelle voraussetzt.

Reinhardt begrüßte es zudem, dass es Mitgliedstaaten möglich sein soll, Arztpraxen von der Pflicht auszunehmen, Daten zur Sekundärnutzung bereitzustellen. Die Arztpraxen, die ohnehin schon unter einem hohen bürokratischen Aufwand litten, sollten vor Überforderung geschützt werden. Daher sollte die Bundesregierung von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen.