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Gesetzentwurf will Todesstrafe in Israel ohne Berufungsmöglichkeit

Israels Rechte will die Todesstrafe wieder einführen. Wer einen Juden tötet, nur weil er Jude ist, soll getötet werden – schnell und ohne Berufungsverfahren. Die Kritik von Menschenrechtlern und anderen ist groß.

Terroristen, die Israelis ermorden, könnten in Israel bald wieder mit der Todesstrafe belegt werden. Der zuständige Parlamentsausschuss hat damit begonnen, einen entsprechenden Gesetzentwurf für die zweite und dritte (abschließende) Lesung im Plenum vorzubereiten, teilte ein Sprecher der Knesset am Mittwoch mit.

Gegenwärtig sieht der Entwurf der rechtsextremen Abgeordneten Limor Son Har-Melech (Jüdische Stärke) vor, dass es keine Berufungsmöglichkeiten gegen eine Verurteilung zum Tod geben soll und das Urteil binnen 90 Tagen durch Giftspritze zu vollstrecken ist.

Israel hatte die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft. In Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen das jüdische Volk ist die Todesstrafe weiterhin zugelassen. 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen “Verbrechen gegen das jüdische Volk” hingerichtet. Es war die erste und einzige Hinrichtung in der Geschichte des Staates Israels.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass israelische Gerichte die Todesstrafe gegen Personen verhängen müssen, die Israelis “aus rassistischen Motiven” und “mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden” töten, hieß es. Richter an Militärgerichten im Westjordanland sollen Straftäter mit einfacher Mehrheit statt einstimmig zum Tode verurteilen dürfen.

Der Minister für nationale Sicherheit, der Rechtsradikale Itamar Ben-Gvir (Jüdische Stärke), bezeichnete den Entwurf als das vielleicht wichtigste Gesetz in der Geschichte des Staates Israel.

Der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv sprach laut Mitteilung von einem “rassistischen Gesetz”, das “Ausdruck des moralischen Verfalls” sei. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Yischai Scharon, sprach von der Todesstrafe als einer “grausamen und unmenschlichen Strafe, die unter bestimmten Umständen verfassungswidrig ist”. Die Ärzteorganisation “Medizinische Gesellschaft in Israel” verwies unterdessen laut Mitteilung auf internationale Verpflichtungen, die israelischen Ärzten jede aktive oder passive Beteiligung an Hinrichtungen verbiete, einschließlich der Beratung und Vorbereitung.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen verurteilten das Vorhaben laut israelischen Medien. Die Bürgerrechtsorganisation ACRI machte geltend, der Gesetzentwurf richte sich “ausschließlich gegen palästinensische Araber”, die Juden ermorden, nicht jedoch für jüdische Terroristen. Weitere Kritiker bezweifelten die abschreckende Wirkung eines solchen Gesetzes. In der ersten Knessetabstimmung hatten 39 Abgeordnete für den Entwurf gestimmt, 16 dagegen.