Gesetz regelt Modalitäten der Ingelheimer Abschiebehaft

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat einen seit Langem angekündigten Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Abschiebehaft in den Landtag eingebracht. Darin wird unter anderem geregelt, wie ausreisepflichtige Menschen in dem Ingelheimer Abschiebegefängnis unterzubringen sind. Die strengen Haftbedingungen dort, insbesondere Einschränkungen bei der Telefonnutzung, den Besuchszeiten und dem Hofgang, standen in der Vergangenheit wiederholt in der Kritik. In erster Beratung wird der Landtag in der kommenden Woche über den Entwurf diskutieren.

Nach geltender Rechtslage muss sich die Unterbringung von Abschiebehäftlingen von den Haftbedingungen verurteilter Straftäter deutlich unterscheiden. Beschränkungen der persönlichen Freiheit müssen auf das notwendige Ausmaß begrenzt bleiben.

#Nur Telefon ohne Kamerafunktion erlaubt

Das Landesgesetz kommt dieser Vorgabe bis zu einem gewissen Punkt nach: So wird das bisher in der „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Ingelheim geltende komplette Verbot eigener Mobiltelefone wieder aufgehoben. Allerdings sind ausschließlich Telefone ohne Kamerafunktion gestattet, was die Nutzung moderner Smartphones unmöglich macht. Das Internet darf „in dem von der Einrichtung angebotenen Umfang“ genutzt werden.

Zum Thema Hofgang legt das Gesetz fest, dass die Gefangenen „zu den dafür vorgesehenen Zeiten außerhalb der Nachtruhe die Bereiche im Freien“ nutzen dürfen. „Der zeitliche Rahmen der Aufenthaltsmöglichkeit im Freien soll drei Stunden täglich umfassen, er darf eine Stunde nicht unterschreiten“, heißt es in dem Entwurf.

Besuche sind zu festgelegten Besuchszeiten erlaubt. Außerdem enthält das Gesetz unter anderem Bestimmungen zur Durchsuchung von Gefangenen und Besuchern, der sozialen und seelsorgerischen Betreuung und zum Umgang mit Personen, die in der Haft gewalttätig werden oder versuchen, sich selbst etwas anzutun.

#Rheinland-Pfalz will mehr Menschen in Abschiebehaft nehmen

Erst im September hatte das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, es sei beabsichtigt, mehr Häftlinge in Ingelheim unterzubringen. Dazu wurden Vereinbarungen mit dem Saarland und Thüringen aufgekündigt, die bislang einen Teil der insgesamt 40 Haftplätze langfristig angemietet hatten.

Flüchtlingshilfe und Wohlfahrtsverbände kritisieren seit Jahren, dass zahlreiche Menschen rechtswidrig in Ingelheim festgehalten würden. Ein von dem kirchlichen Wohlfahrtsverband Caritas finanzierter Rechtshilfefonds verhalf allein 2024 Betroffenen in 13 Fällen zur Freilassung aus der Abschiebehaft. In elf weiteren Fällen hatten Gerichte im Nachhinein die Abschiebehaft nach bereits erfolgter Abschiebung für rechtswidrig erklärt.

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