Gerlach: “Bayern stellt sich seiner Verantwortung bei Krankenhäusern”
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat am Donnerstag im Landtag die Zuständigkeiten im Bereich der Krankenhausversorgung klargestellt. Der Freistaat könne „weder anordnen, wo welche Krankenhäuser stehen müssen, noch welche Krankenhausleistungen die Häuser jeweils anbieten müssen“, sagte Gerlach in ihrer Regierungserklärung. Die Staatsregierung könne Klinikträger nicht zwingen, eine unwirtschaftliche Station weiterzuführen. „Ich sage das deshalb so deutlich, weil stellenweise so getan wird, als könne der Freistaat das, als wäre es gar seine Pflicht“, sagte die CSU-Politikerin.
Gerlach sagte, der Freistaat stelle sich gleichwohl seiner Verantwortung. „Dafür steht meine Politik einer aktiven und passgenauen Krankenhausplanung“, für die der Freistaat zuständig sei – neben der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen. Diese Politik geschehe „in Kooperation, nicht in Konfrontation“ mit den anderen Beteiligten, sagte Gerlach. Sie habe in den vergangenen Monaten unzählige Gespräche mit Vertretern aus den bayerischen Kommunen und Verbänden geführt, teils täglich: „Das unterscheidet uns vom Bund.“ Man mache keine „Top-down-Vorgaben im Blindflug“, sondern setze auf vor Ort gemeinsam entwickelte Lösungen.
Die Gesundheitsministerin stellte im Landtag ihren bereits am Dienstag nach der Kabinettssitzung präsentierten Sieben-Punkte-Plan für die anstehenden Strukturveränderungen in der bayerischen Kliniklandschaft vor. Das Ziel sei, dass die Menschen auch in einem Flächenstaat wie Bayern überall medizinisch gut versorgt sind. Der Plan soll unter anderem eine Datengrundlage zu den Leistungsangeboten einzelner Kliniken bereitstellen. Die bayernweiten Daten wurden im August abgefragt und werden derzeit ausgewertet. Anhand dieser Zahlen soll klar werden, wo die Krankenhäuser aktuell stehen und wo sie sich hinentwickeln könnten.
Der Freistaat tue „alles in seiner Macht Stehende“, um eine zukunftssichere Klinikversorgung zu gewährleisten, sagte Gerlach. Klar sei aber auch, dass wesentliche Rahmenbedingungen dafür auf der Bundesebene gesetzt werden. Dies gelte für die Refinanzierung der Betriebskosten, aber auch für die Frage, welche Leistungen die jeweiligen Kliniken künftig noch anbieten können. Als bayerische Gesundheitsministerin sehe sie sich „in der Pflicht, dafür zu sorgen“, die gewachsenen stationären und hervorragenden Klinik-Strukturen in Bayern „nicht durch zentralistische Vorgaben aus Berlin“ zu gefährden. (00/3171/24.10.2024)