Gericht weist Auflagen gegen Palästina- und Gaza-Demonstration zurück

Eine Ordnungsbehörde darf die umstrittene Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein“) bei einer Kundgebung nicht pauschal untersagen. Zwei für den heutigen Freitag und für Samstag geplante propalästinensische Demonstrationen dürfen damit ohne einen Teil der von der Stadt Frankfurt angeordneten Beschränkungen stattfinden (AZ. 5 L 973/24.F, 5 L 940/24.F). Das Verwaltungsgericht Frankfurt teilte am Freitagmorgen mit, zwei entsprechenden Eilanträgen der Veranstalter sei stattgegeben worden. Die Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ sei aufgrund bisheriger Rechtssprechung nicht geklärt.

Die Parole werde zwar von der Terrororganisation Hamas genutzt, hieß es weiter. Der Antragsteller der ersten Palästina-Demonstration habe sich aber „ausdrücklich für ein freies und friedliches Palästina für alle Menschen“ ausgesprochen. Damit habe er sich von der Hamas distanziert. Im zweiten Fall habe die Stadt „in keiner Weise geprüft, in welchem Zusammenhang die Äußerung der Parole beabsichtigt sein könne“.