Gericht: Teilnahme an Potsdam-Treffen kein Kündigungsgrund

Rechtfertigt der Besuch des “Geheimtreffens” von Potsdam eine außerordentliche Kündigung? Nein, sagt das Arbeitsgericht Köln. So wird die Entscheidung begründet.

Die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln wegen Teilnahme am “Geheimtreffen” von Potsdam ist unwirksam. Der Besuch der Veranstaltung allein rechtfertige keine außerordentliche Kündigung, urteilte das Kölner Arbeitsgericht am Mittwoch.

Für die im Beschwerdemanagement des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes tätige Mitarbeiterin gelte keine gesteigerte politische Treuepflicht gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber, sondern nur ein einfache. Diese werde erst dann verletzt, wenn verfassungsfeindliche Ziele aktiv gefördert oder verwirklicht würden.

Die Stadtverwaltung hatte die Kündigung damit begründet, dass die 64 Jahre alte Mitarbeiterin mit der Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und dort diskutierten Remigrationsplänen gegen die Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Nach dem Urteil lässt allein die Teilnahme aber nicht den Schluss zu, dass die Mitarbeiterin den Inhalt der Beiträge teile.

Am 25. November 2023 hatten sich laut einer Recherche des Medienhauses “Correctiv” in der Potsdamer Villa Adlon Politiker der AfD, Mitglieder der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextreme und Unternehmer getroffen. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Ausweisung von Hunderttausenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besprochen worden sein. Dies sorgte bundesweit für Empörung.