Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Baubeginn von zwei umstrittenen Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Pankow vorerst gestoppt. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erwecke den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung, betonte das Verwaltungsgericht in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung. (VG 24 L 372/25)
Die Flüchtlingsunterkünfte für rund 420 Menschen sollen am Schlosspark Schönhausen auf zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße beziehungsweise Ossietzkystraße entstehen. Bauherrin ist die landeseigene Gesobau. Für das im Kiez umstrittene Bauprojekt erteilte das Bezirksamt Pankow im Juli 2025 der Gesobau eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Dagegen legten der BUND Berlin, die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und die NaturFreunde Berlin beim Bezirksamt Widerspruch ein. Sie sehen die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse nicht hinreichend gewahrt.
Um mit der Vegetationsbeseitigung schon vor Abschluss des laufenden Widerspruchsverfahrens beginnen zu können, stellte die Gesobau beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag, der jetzt zurückgewiesen wurde. Das Gericht erklärte, die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.