Gericht muss Abhöraktion gegen „Letzte Generation“ prüfen

Das Amtsgericht München hatte im letzten Jahr eine polizeiliche Abhöraktion der Aktivisten gestattet. Nun gehen Journalisten gegen diese Entscheidung vor.

Die Polizei hörte ab Herbst 2022 das Pressetelefon der Klima-Aktivisten ab
Die Polizei hörte ab Herbst 2022 das Pressetelefon der Klima-Aktivisten abImago / Daniel Kubirski

Drei Journalisten gehen juristisch gegen die Überwachung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ vor. Wie das Amtsgericht München dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, beantragten die Journalisten bei dem Gericht eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Überwachung. Ermittler hatten im Herbst 2022 nach einem Beschluss des Amtsgerichts München unter anderem das Pressetelefon der Klima-Aktivisten abgehört.

Es geht um die Pressefreiheit

Die Rechtsanwältin der Antragsteller, Nicola Bier, sagte dem epd, dass die Pressefreiheit im Rahmen von Abhöraktionen „oft nicht ausreichend beachtet wird“. Die Strafprozessordnung sehe dementsprechend vor, dass das anordnende Gericht seine Entscheidung zunächst selbst überprüfen müsse, erklärte Bier, die auch Referentin für Rechtsfragen bei „Reporter ohne Grenzen“ ist.

Sollte das Amtsgericht München dem Prüfantrag der drei Journalisten stattgeben, sei richterlich festgestellt, „dass die Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig waren“, sagte die Anwältin. Journalisten hätten dann eine größere Rechtssicherheit, wenn sie Pressetelefone von Organisationen wie der „Letzten Generation“ nutzten.

Nicht gegen Journalistinnen gerichtet

Sollten die Richter jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Abhöraktion rechtmäßig war, könnten die Antragsteller eine sofortige Beschwerde beim Landgericht München einlegen. Werde auch diese Beschwerde abgelehnt, bliebe nur der Weg ans Bundesverfassungsgericht.

Aktuell ermittelt die Justiz gegen die „Letzte Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Generalstaatsanwaltschaft München betonte, dass sich die Abhörbeschlüsse nicht gegen Journalistinnen und Journalisten gerichtet hätten und dass die überwachten Anschlüsse „nach bisherigen Erkenntnissen“ nicht nur für Pressekontakte genutzt worden seien. Die Antragsteller werden bei ihrem Antrag von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und von „Reporter ohne Grenzen“ unterstützt.