Der Freistaat Bayern kann Gemeinden nach einem aktuellen Gerichtsentscheid nicht dazu verpflichten, Asylbewerber im laufenden Verfahren selbst unterzubringen. Diese Praxis ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtswidrig.
Am Freitag gab das Gericht einen Eilbeschluss vom Vortag bekannt. Darin untersagte es der Staatsregierung vorläufig, der Gemeinde Greiling im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Asylbewerber im laufenden Verfahren zur Aufnahme zuzuweisen und sie zur Bereitstellung von Unterkünften zu verpflichten.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten in den nächsten zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Eine Entscheidung in der Hauptsache sei zeitlich noch nicht absehbar, hieß es.
Die Kammer verwies laut Pressemitteilung auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Gemeinden könnten alle ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln. Ohne eine gesetzliche Grundlage dürften ihnen keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden.
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im laufenden Verfahren seien eine Aufgabe des Freistaats. Das bayerische Aufnahmegesetz sehe nur eine Mitwirkungspflicht der Gemeinden vor, aber nach der Bewertung im Eilverfahren voraussichtlich keine eigene Zuständigkeit. Deshalb sei der Gemeinde vorläufig Rechtsschutz gewährt worden.