Gericht erlaubt GPS-Tracker an Rollator einer Seniorin

In Deutschland darf sich jeder grundsätzlich frei bewegen. Ein Gericht im niedersächsischen Bad Iburg hat nun genehmigt, dieses Recht bei einer 92-Jährigen per GPS-Tracker ausnahmsweise einzuschränken. Und nannte verschiedene Gründe.

Eine 92-Jährige aus der Gegend um Osnabrück darf nach Gerichtsentscheid per GPS geortet werden. Der zuständige Betreuungsrichter hatte auf Antrag ihrer Tochter genehmigt, einen GPS-Tracker am Rollator der Seniorin zu befestigen, wie das Amtsgericht Bad Iburg am Montag mitteilte. Die 92-Jährige lebt laut Gericht in einem Pflegeheim und leidet an Demenz. Zuletzt habe sie sich öfter außerhalb der Einrichtung verlaufen und musste von der Polizei zurückgebracht werden.

Dem Antrag auf GPS-Überwachung sei zugestimmt worden, obwohl ein Tracker eine sogenannte freiheitsentziehende Maßnahme darstelle, so das Gericht. Die Tochter als Versorgungsbevollmächtigte habe die beantragt, weil ihre Mutter selbst in der Nacht oder bei Minusgraden weite Strecken zurücklegen könne und oft nicht mehr den Weg zurück finde. Künftig erhalte ihre Tochter eine Nachricht, sobald die Seniorin nun das Heim oder den angrenzenden Park verlässt.

Vor der Entscheidung hat das Gericht seinen Angaben zufolge Ermittlungen angestellt. So habe der Betreuungsrichter eine Stellungnahme des Hausarztes ausgewertet, eine Pflegerin befragt und sich einen persönlichen Eindruck von der Seniorin verschafft. Jede vergleichbare Maßnahme ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung hätte allerdings eine strafrechtliche Freiheitsberaubung oder Körperverletzung dargestellt.