Gericht bestätigt: Wölfin darf nicht erschossen werden

Eine Wölfin, die in der Nähe von Jork nachweislich Deichschafe gerissen hat, darf weiterhin nicht getötet werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg habe eine Beschwerde des Landkreises Stade gegen ein Abschussverbot zurückgewiesen (Az.: 4 ME 122/24), teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss des 4. Senats ist unanfechtbar.

Der Landkreis Stade hatte den Angaben zufolge die Wölfin GW4032f zum Abschuss freigegeben. DNA-Analysen hätten bewiesen, dass das Tier für zwei Rissereignisse auf dem Deich der Elbinsel Hahnöfersand im März und April dieses Jahres verantwortlich sei. Bei den Ereignissen seien etliche Deichschafe getötet oder verletzt worden. Das Einzeltier sei seit dem vergangenen Herbst mehrfach in den Apfelplantagen in Jork gesichtet worden.

Eine „anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“ habe die Abschussverfügung durch das Verwaltungsgericht Stade in erster Instanz gestoppt (Az.: 1 B 896/24), hieß es weiter. Dagegen hatte der Landkreis Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die nun nach einem Erörterungstermin vor Ort zurückgewiesen wurde.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Landkreis nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Interessen des Deichschutzes nur durch eine Tötung der Wölfin gesichert werden können. Zwar leiste der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz. Doch hätte der Landkreis nachweisen müssen, dass das öffentliche Interesse am Deichschutz im konkreten Fall höher zu gewichten sei, als das Interesse am Schutz der streng geschützten Art Wolf. Diesen Nachweis habe der Landkreis nicht erbracht.