Artikel teilen:

Gericht bestätigt Urteil gegen Ex-Gemeindepädagogen von Zinnowitz

Im Fall des mittlerweile entlassenen Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock das Urteil des Landgerichts Stralsund bestätigt. Gleichzeitig erklärte das Arbeitsgericht Stralsund dessen Kündigung für wirksam, wie die evangelische Nordkirche am Sonntag mitteilte. Damit sei die Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs in einem minderschweren Fall rechtskräftig. Der ehemalige kirchliche Mitarbeiter gelte nun als vorbestraft.

„Durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock und des Arbeitsgerichts Stralsund sehen sich Nordkirche und Kirchengemeinderat in ihrem konsequenten Handeln bestätigt“, sagte Nordkirchen-Sprecher Dieter Schulz. Bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gelte in der Nordkirche „ganz klar und eindeutig das Prinzip: Null Toleranz“, hieß es.

Der Angeklagte soll sich im Dezember 2016 auf einer kirchlichen Freizeit sexuell übergriffig verhalten haben. Gegen den Gemeindepädagogen war durch das Amtsgericht Greifswald im Juni vergangenen Jahres wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte.

Nach dem Strafbefehl hatte die evangelische Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz den damals 53-Jährigen von allen Tätigkeiten in der Gemeinde beurlaubt. Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts vom Dezember hatte der Kirchengemeinderat gegenüber dem Mitarbeitenden eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen.