Gericht bestätigt Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder

Die Impfpflicht gegen Masern bei Kindergarten-Kindern ist einer aktuellen Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts zufolge rechtlich nicht zu beanstanden. In einem Eilverfahren wiesen die Richter den Antrag eines Paares zurück, dessen zwei Kinder vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen worden waren (AZ: 1 L 98/24.MZ). Das gesetzliche Aufnahme- und Betreuungsverbot von Kindern ohne Impfschutz oder medizinische Kontraindikation sei generell gerechtfertigt, da Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt zählten, heißt es in der Entscheidung.

Bei der Aufnahme in die Kita im November 2023 hatten die Eltern ein „privatärztliches Gutachten“ vorgelegt, in dem die Kinder jeweils als „vorläufig impfunfähig“ eingestuft worden waren. Da das Papier ohne Untersuchung erstellt worden war, sich lediglich auf Aussagen der Eltern stützte und keine Angaben zur individuellen Unverträglichkeit des Impfstoffes enthielt, beendete die Einrichtung im Februar die Betreuung der Kinder. Der Anlass dazu war, dass die Eltern eine weitere Bescheinigung über eine zeitweise Impfunfähigkeit vorgelegt hatten. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung bestehe in dem vorliegenden Fall nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts nicht mehr, entschied das Gericht.