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Gericht: 70er-Jahre-Kirchbau in Duisburg-Homberg kein Denkmal

Die in den 1970er-Jahren errichtete katholische Kirche St. Peter in den Haesen in Duisburg-Homberg ist kein Denkmal. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 17. Dezember entschieden und damit der Klage der Kirchengemeinde gegen die Eintragung des Kirchbaus in die Denkmalliste der Stadt Duisburg stattgegeben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (AZ 28 K 835/23). Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Die Kirche erfülle nicht die Denkmalvoraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, begründete die Kammer ihr Urteil. Das Kirchengebäude sei weder – wie von der Stadt Duisburg angenommen – bedeutend für die Geschichte des Menschen oder die Kunst- und Kulturgeschichte noch für Städte und Siedlungen. Insbesondere sei das Kirchengebäude nicht als besonders aussagekräftiges Zeugnis für die Auswirkungen der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils auf den Kirchenbau einzustufen, erklärten die Richter.

Das Gericht habe seine Beurteilung im Wesentlichen auf die Einschätzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Denkmalpflegeamt gestützt, hieß es. Der LVR habe schon im Eintragungsverfahren die Denkmaleigenschaft der Kirche verneint. Die Multifunktionalität der Kirche durch eine Aufhebung der Grenze zwischen Sakral- und Profanraum und die Öffnung des Sakralraums für nicht gottesdienstliche Nutzungen durch die Kirchengemeinde sei kein relevantes Phänomen im katholischen Kirchenbau nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und habe damit keinen Aussagewert für die Architektur- und Kirchengeschichte.

Laut Medienberichten war die Kirche St. Peter in den Haesen im September 2022 auf Initiative von einzelnen Gemeindemitgliedern wegen „Gefahr in Verzug“ vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Duisburg eingetragen worden. Hintergrund waren demnach Abrisspläne, weil die Gesamtgemeinde St. Franziskus aus Kostengründen nicht mehr alle ihre Kirchen erhalten kann. Gegen den vorläufigen Denkmalschutz, der das Gebäude zunächst vor einem möglichen Abriss bewahren sollte, hatte die Kirchengemeinde geklagt. Die Gemeinde St. Franziskus gehört zum Bistum Münster.