Geplante Gedenkfeier stößt auf Widerstand in Südisrael

Mehrere Kibbuze entlang des Gazastreifens fürchten, dass eine offizielle Gedenkfeier zum Jahrestag des Hamas-Angriffs politisch vereinnahmt werden könnte. Stattdessen wollen sie privat der Opfer gedenken.

Pläne der israelischen Regierung für ein staatliches Gedenken an die Opfer des Hamas-Terrorangriffs vom 7. Oktober stoßen bei immer mehr Gemeinden in Südisrael auf Widerstand. Nach den Kibuzzen Nirim und Be’eri teilten laut israelischen Medienberichten (Mittwoch) auch die Kibbuzze Nahal Oz und Kfar Azza mit, dass sie nicht an der staatlichen Gedenkfeier teilnehmen werden. Mehrere Kibbuze kündigten private Gedenkfeiern an.

Auch die Kibbuz-Bewegung schloss sich laut Berichten der Kritik an. Die Gedenkfeier zum Jahrestag “darf nicht mit Politik kontaminiert und zu einer billigen Propagandaveranstaltung werden, wie in einer Diktatur”.

Der Kibbuz Azza zeigte sich “enttäuscht”, dass die Regierung sich Gedanken über eine Gedenkfeier mache, während 109 Geiseln, darunter fünf aus Azza, weiterhin in Gaza seien, die Bevölkerung aus dem Grenzgebiet zu Gaza und dem Libanon evakuiert sei und Soldaten an der Front kämpften. Stattdessen solle sie sich auf die Rettung der Geiseln konzentrieren. Als staatliche Gedenkform schlug der Kibbuz statt großen Veranstaltungen vor, Halbmast zu flaggen, eine Schweigeminute einzulegen und die Sirene ertönen zu lassen.

Am Sonntag hatte das Kabinett die Ernennung von Verkehrsministerin Miri Regev zur Verantwortlichen für die Staatszeremonie bestätigt. Die Feier soll laut Berichten live und ohne Publikum übertragen werden und Aufnahmen vom Tag des Massakers enthalten.

Am 7. Oktober 2023 griffen Kämpfer der Hamas zahlreiche israelische Orte, Kibbuze und Armeestützpunkte entlang der Grenze zum Gazastreifen an. Dabei wurden nach offiziellen israelischen Angaben mehr als 800 Zivilisten und rund 370 Soldaten getötet. Rund 250 Geiseln wurden in den Gazastreifen verschleppt. Bis heute befinden sich noch 109 tote und lebendige Geiseln in Hamasgewalt.