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Gegen die NRW-Krankenhausreform liegen 77 Klagen vor

Gegen die Krankenhaus-Reform von NRW will eine wachsende Zahl an Kliniken klagen. Aktuell seien dem NRW-Gesundheitsministerium landesweit 77 Klagen bekannt, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) sagte. 32 Klagen stammen demnach aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Klagefrist laufe noch, sagte die Sprecherin. Die Klagen hätten jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Reform soll im im April starten.

Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen seien gründlich und mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden, sagte die Sprecherin weiter. Es sei jedoch klar gewesen, „dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung gegenüber dem Status Quo bedeutet und dass es zu Gerichtsverfahren kommen wird“. Jetzt gelte es, das weitere Verfahren vor Gericht abzuwarten. Die Umsetzung der Krankenhausplanung sei die wohl größte gesundheitspolitische Reform in NRW seit Jahrzehnten.

Kern der zum 1. April startenden Reform sind neue Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung. Spezialisierung und Zentralisierung sollen künftig die bestmögliche Qualität bei der Behandlung gewährleisten. Damit sollen künftig nicht länger alle Kliniken alles anbieten, sondern das jeweilige Leistungsangebot richtet sich nach den bisherigen Fallzahlen und wird auf weniger Häuser konzentriert. Viele Krankenhäuser müssen als Folge der Reform ihr Angebot einschränken.

Der Plan soll nach Worten des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) einem „ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal“ entgegenwirken, indem vor allem bei hoch spezialisierten Leistungen Doppel- und Mehrfachstrukturen abgebaut würden.