Früheres Priester-Pflegekind fordert Schmerzensgeld vom Erzbistum

Vor dem Landgericht Köln beginnt voraussichtlich Anfang Juni ein Verfahren, in dem die Missbrauchsbetroffene eines bereits verurteilten Priesters vom Erzbistum Köln ein Schmerzensgeld fordert. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag) berichtet, handelt es sich um eine Pflegetochter des ehemaligen katholischen Pfarrers Ue., der im Jahr 2022 vom Landgericht Köln wegen sexuellen Übergriffen in insgesamt 110 Fällen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Die Klägerin, die im anstehenden Schmerzensgeld-Verfahren laut Medienberichten 850.000 Euro vom Erzbistum fordert, sagte damals als Zeugin gegen Ue. aus.

Die 1966 geborene Klägerin war dem Zeitungsbericht zufolge in den 1970er Jahren von dem Diakon und späteren Kaplan Ue. aus einem Waisenhaus in Pflege genommen worden. Mit Genehmigung des damaligen Kölner Erzbischofs Kardinal Höffner hatte Ue. demnach auch das Sorgerecht übernommen. In dem Strafprozess vor dem Landgericht Köln habe der Verurteilte die im Jahr 2022 mittlerweile verjährten Missbrauchstaten, einschließlich Vergewaltigungen, zugegeben. Zweimal sei die damals Jugendliche ungewollt schwanger geworden. Über sechs Jahre erstreckten sich die Missbrauchstaten. Die zweite Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche zwischen 1993 und 2018 an insgesamt neun Mädchen vergangenen hatte, unter ihnen auch drei Nichten.

Wie die Zeitung und auch der WDR berichten, wird die Klägerin im Rahmen ihrer Schmerzensgeldforderung mit Widerstand rechnen müssen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ schreibt unter Berufung auf vorliegende Schriftsätze, dass das Erzbistum eine Verantwortung für die Missbrauchstaten des Priesters an der Pflegetochter zurückweise und darauf verweise, dass die Taten in der privaten Wohnung Ues. begangen worden seien und ein Zusammenhang mit kirchlichen Dienstpflichten nicht ersichtlich sei.

Das Erzbistum Köln erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), dass es auch in diesem Verfahren darauf verzichte, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Es sei ein wichtiges Anliegen, dass ein staatliches Gericht über den erwähnten Fall befinde und rechtliche Klarheit schaffe, hieß es. Darüber hinaus wollte sich das Erzbistum allerdings nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.